Unsere Grundschule Zschepplin in Hohenprießnitz

Unsere Gemeinde Zschepplin besteht aus mehreren Ortsteilen. In Hohenprießnitz befindet sich die örtliche Grundschule. Wir sind eine kleine Schule im ländlichen Raum des Landkreises Delitzsch und gehören zum Bundesland Sachsen. Die Kurstadt Bad Düben und die Stadt Eilenburg liegen in unmittelbarer Nähe.

Hier mehr Unsere Grundschule.

 

Die TechnikerWir freuen uns Ihnen mitzuteilen das die Techniker Krankenkasse uns mit einem Förderbetrag unterstützen wird.

In unserer Schule wird während der nächsten Monate ein Projekt zur Gesundheitsförderung stattfinden. Vor allem unsere Kinder, aber auch die Lehrer/innen und natürlich Sie, als Eltern, sollen von dieser Maßnahme profitieren und wo es geht einbezogen werden und aktiv mitarbeiten.

Gemeinsam soll ein Projekt gestallten werden, das uns allen einen Zuwachs an Gesundheit und Lebensqualität bietet.

Weitere Informationen was in unserer Schule geplant ist, können Sie im Sekretariat erfragen.

 

Was ist eine „Gesunde Schule“?

Die „Gesunde Schule“ steht für ein Leitbild. Gesundheitsförderung soll Schritt für Schritt und dauerhaft in den Alltag der Schule integriert werden. „Gesunde Schule“ richtet sich an Lehrinnen und Lehrer, an Kinder, Eltern und an die gesamte Schul-Organisation. Ein positiv entwickeltes Gesundheitsbewusstsein verbessert gleichzeitig die Ausgangslage aller Beteiligten. Das Projekt kann ganze Schulen verändern:

  • Das Lernen und Spielen,
  • Das soziale Miteinander und die Arbeitsbedingungen,
  • Die räumlichen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Das Umfeld und die Vernetzung im Stadtteil oder in der Gemeinde

Besonderes für Erfolg spricht:

KIKOO

  • Eine koordinierte und systematische Durchführung
  • In den gesundheitsförderlichen Prozess der Schulentwicklung eingebettet
  • Bedarfsorientiertes Vorgehen
  • Auf definierte Ziele der Schule abgestimmt
  • Schule wird zentraler Ort für die Gesundheitsförderung


Das Projekt wird unterstützt und durchgeführt vom KIKOO-Team.

Transparenzhinweis

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistatt Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.